Eine beglaubigte Übersetzung enthält eine signierte Erklärung der übersetzenden Person. Eine beeidigte Übersetzung wird von einer gerichtlich beeidigten Person mit Stempel ausgestellt. Eine notariell beglaubigte Übersetzung wird zusätzlich notariell bestätigt. Die richtige Form hängt vom Zielland und der Empfängerstelle ab, und über die Annahme entscheidet die Empfängerstelle.
Auf ausdrücklichen Wunsch liefern wir die „Beglaubigte Übersetzung mit elektronischer Signatur“ (qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS). Wir setzen qualifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer ein, wenn keine Beeidigung verlangt wird, und beeidigte bzw. ermächtigte Fachleute, wenn die Behörde es verlangt. Das gilt auch für Österreich und die Schweiz.