Ihr Übersetzungsbüro BeTranslated lehnt medizinische Projekte ab, wenn die passende Fachperson fehlt. Bei einem klinischen Studienbericht zu einem seltenen Onkologie-Wirkstoff beispielsweise prüfen wir unser Netzwerk, bevor wir zusagen.
Finden wir keine Sprachfachkraft mit dokumentierter Onkologie-Erfahrung in der jeweiligen Sprachkombination, sagen wir ab.
Die Konsequenz eines Fehlers ist konkret: Die Joint Commission nennt Kommunikationsversagen als eine der häufigsten Ursachen schwerwiegender Patientensicherheits-Ereignisse, einschließlich Situationen, in denen telefonisches Dolmetschen der sicherere Weg für dringende Patientenkommunikation ist.
Eine fehlende Warnung in einer Medizinprodukte-IFU oder eine falsche Dosierungsangabe in der Gebrauchsinformation fällt direkt in dieses Risiko.
Jedes medizinische Projekt, das wir annehmen, geht an eine Sprachfachkraft mit klinischer oder naturwissenschaftlicher Ausbildung, wird je nach Auftrag und vereinbartem Preis durch eine zweite Fachperson geprüft und gegen die Terminologiehierarchie der zuständigen Aufsichtsbehörde validiert.
Wir arbeiten mit Pharmaunternehmen, Kliniken, Praxen, Medizinprodukte-Herstellern, Auftragsforschungsinstituten (CROs) und akademischen Forschungseinrichtungen in über 50 Sprachen. Medizinische Übersetzungen gehören zu unseren professionellen Fachübersetzungen.
Wir übersetzen Unterlagen für regulatorische Verfahren wie Zulassungsverfahren beim BfArM und beim Paul-Ehrlich-Institut, zentralisierte und dezentrale EMA-Verfahren, FDA-Einreichungen (IND, NDA, ANDA, 510(k), De Novo, PMA), MHRA-Einreichungen nach dem Brexit, Health-Canada-Anmeldungen, TGA-Dossiers für Australien, PMDA-Einreichungen für Japan und ANVISA-Einreichungen für Brasilien.
In Deutschland gehören Gebrauchsinformation (Packungsbeilage) und Fachinformation zu den Pflichtunterlagen eines Arzneimittels (§§ 11 und 11a AMG). Die EU-MDR-Verordnung 2017/745 schreibt Gebrauchsanweisungen in der jeweiligen Amtssprache jedes Mitgliedstaats vor, in dem das Produkt vertrieben wird. Wir liefern konforme Übersetzungen in alle 24 EU-Amtssprachen plus Norwegisch und Isländisch für den EFTA-/EWR-Vertrieb.
Studienunterlagen, technische Dossiers für Produkte und Patientenakten, die beglaubigte Übersetzungen erfordern, werden nach ICH-GCP erstellt, fertigungsbezogene Inhalte nach GMP. Unser Qualitätsprozess orientiert sich an ISO 17100 sowie an ISO 13485, dem Standard für Qualitätsmanagementsysteme für Medizinprodukte.