Wer ein Führungszeugnis im Ausland vorlegen muss, braucht mehr als das Dokument selbst. Das Zeugnis muss für den Gebrauch im Ausland beglaubigt werden, und anschließend übersetzt eine Person, die die empfangende Stelle anerkennt. Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf.
Stimmt die Reihenfolge nicht, geht die Akte zurück. Wird vor der Apostille übersetzt, ist der Satz unvollständig, denn die Apostille enthält einen eigenen Text, der mit übersetzt werden muss.
In Deutschland beantragen Sie das Führungszeugnis über Ihre Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz, in der Regel mit der Belegart „zur Vorlage bei einer Behörde“ (Belegart O). Die Apostille stellt danach die zuständige Stelle aus; welche das ist, hängt vom Dokument und vom Bundesland ab, etwa die Landesjustizverwaltung, der Landgerichtspräsident oder das Regierungspräsidium. Wir stimmen uns mit der ausstellenden Behörde ab und erstellen anschließend die beglaubigte Übersetzung des apostillierten Satzes.
Die Übersetzung entsteht bei uns, durch Fachleute, die für das Empfängerland zugelassen sind. Ob eine Übersetzung durch eine beeidigte oder ermächtigte Person nötig ist oder eine einfache Beglaubigung genügt, entscheidet die empfangende Stelle. Beeidigungen und Ermächtigungen gehören den einzelnen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, nicht BeTranslated.
Das Zeugnis ist nur Mittel zum Zweck. Geht es um einen Aufenthalt in Spanien, ist der praktische Teil, etwa der Umzug nach Valencia, eine eigene Aufgabe, die Sie früh angehen sollten.
Mit unseren Fachübersetzungen decken wir auch den Rest der Unterlagen ab, zum Beispiel Geburtsurkunden oder Kontoauszüge. Unser Dolmetscherteam für Behördentermine begleitet Sie auf Wunsch zum Notar, zum Standesamt oder zu einem Termin bei einer Ausländerbehörde, und bei Fragen zu Ihrem Auftrag hilft Ihnen unser Team bei BeTranslated gern weiter.