Vollständige Sicherheitsdatenblätter
Wir übersetzen das gesamte Datenblatt Abschnitt für Abschnitt, von den Gefahren und der Handhabung über Erste Hilfe bis zu Lagerung und Entsorgung, und behalten die Gliederung in 16 Abschnitte bei.
Ein Sicherheitsdatenblatt schützt nur, wenn die Beschäftigten es lesen können. Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass die Betriebsanweisung in einer Form und Sprache zugänglich ist, die die Beschäftigten verstehen (§ 14 GefStoffV), und die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt unter anderem das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten (§ 6 GefStoffV). Bei BeTranslated übertragen Fachübersetzer mit technischem Hintergrund die Angaben so, dass sie eindeutig bleiben.
Wer Stoffe oder Gemische in einem anderen EU-Land in Verkehr bringt, legt das Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in einer Amtssprache dieses Mitgliedstaats vor, sofern der Mitgliedstaat nichts anderes bestimmt. Bei Lieferungen nach Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien heißt das also Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch oder Bulgarisch. Die Angaben im Datenblatt selbst muss der Ersteller für den Zielmarkt vollständig halten, wir liefern die Sprachfassung. Dafür braucht es Fachwissen aus der technischen Übersetzung.
Aufbau und Inhalt folgen Anhang II der REACH-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878 mit 16 Abschnitten, von der Stoffbezeichnung über Erste Hilfe und Handhabung bis zu Transport und Rechtsvorschriften. Die Einstufung beruht auf der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze), die in den Abschnitten 2 bis 15 nur als Kürzel stehen, gibt Abschnitt 16 im vollen Wortlaut wieder.
Verlangt eine Behörde oder Ihr Auftraggeber eine Beglaubigung, ergänzen wir eine beglaubigte Übersetzung durch eine beeidigte oder ermächtigte Person. Für Unterweisungen und Begehungen im Werk oder Lager vermitteln wir Dolmetscher vor Ort, und die übrigen technischen Unterlagen übernehmen unsere technischen Fachübersetzungen.
Wir übersetzen das gesamte Datenblatt Abschnitt für Abschnitt, von den Gefahren und der Handhabung über Erste Hilfe bis zu Lagerung und Entsorgung, und behalten die Gliederung in 16 Abschnitte bei.
Abschnittsüberschriften nach Anhang II der REACH-Verordnung, H- und P-Sätze im amtlichen Wortlaut der CLP-Verordnung (Anhänge III und IV) in der jeweiligen Sprachfassung. Die Einstufung selbst verantwortet der Ersteller des Datenblatts.
Fachleute, die Chemie und Arbeitsschutz verstehen und dort präzise formulieren, wo eine wörtliche Übertragung Beschäftigte in die Irre führen könnte.
Verlässliche Abdeckung für Bulgarisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Tschechisch und Ungarisch, neben den großen westeuropäischen Sprachen.
Termbasen und Glossare halten H- und P-Sätze und die übrigen Formulierungen über alle Sprachen und jede Revision des Datenblatts hinweg einheitlich.
Klare, eindeutige Angaben, auf die sich Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 14 GefStoffV stützen können und die den Arbeitsschutz im Betrieb unterstützen.
“Eine hervorragende Erfahrung mit dieser Agentur. Professionalität, Sorgfalt und Qualität der Arbeit sind stets gewährleistet.”
“Wir sind mit den erbrachten Übersetzungsleistungen äußerst zufrieden. Die Übersetzungen waren präzise, professionell und wurden pünktlich geliefert.”
“Hervorragender Service und ein Übersetzungsunternehmen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis! Effiziente, genaue und schnelle Bearbeitung zu wettbewerbsfähigen Preisen.”
MSDS (Material Safety Data Sheet) ist die ältere, im angloamerikanischen Raum übliche Bezeichnung. In der EU heißt das Dokument Sicherheitsdatenblatt (SDB, englisch SDS) und folgt Anhang II der REACH-Verordnung mit 16 Abschnitten, in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung der Verordnung (EU) 2020/878. Wir übersetzen beide Formen und weisen Sie darauf hin, wenn ein Datenblatt erkennbar nicht der geltenden Gliederung folgt.
In der Regel ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung wird das Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache des Mitgliedstaats vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes. Welche Regel im Einzelfall gilt, klären Sie am besten mit der zuständigen Behörde im Zielland oder Ihrer Produktsicherheit; wir übersetzen die Sprachfassung, die Sie brauchen.
Wir arbeiten in über 50 Sprachen, darunter Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Bulgarisch und Russisch. Nennen Sie uns Ihre Zielmärkte, dann bestätigen wir die Abdeckung.
Übersetzer mit technischem Hintergrund und Kenntnissen in Chemie und Arbeitsschutz. So bleiben Gefahren- und Handhabungshinweise so genau wie im Original. Mehr zu diesem Bereich finden Sie bei unseren technischen Übersetzungen im Ingenieurwesen.
Ja, wenn eine Behörde oder Ihr Auftraggeber es verlangt: Eine beeidigte oder ermächtigte Person erstellt dann die beglaubigte Übersetzung samt Beglaubigungsvermerk. Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung verlangt nach seinem Wortlaut die Amtssprache, von einer Beglaubigung ist dort nicht die Rede. Ob die empfangende Stelle eine Beglaubigung braucht, entscheidet sie selbst.
Nein. Wir übersetzen den vorhandenen Inhalt und verändern weder Einstufungen noch Grenzwerte oder Mengenangaben. Fachliche Änderungen am Datenblatt nimmt die Stelle vor, die es erstellt hat. Länderspezifische Angaben wie die Notrufnummer (Abschnitt 1.4), nationale Arbeitsplatzgrenzwerte (Abschnitt 8) und nationale Vorschriften (Abschnitt 15) muss der Ersteller für das Zielland ergänzen. Fehlen sie erkennbar, weisen wir Sie darauf hin.
Senden Sie uns die Datenblätter, die Zielsprachen und Ihren Termin. Wir ordnen den passenden Fachübersetzer zu und nennen Ihnen im Angebot Preis und Liefertermin.